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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Austria Pool Schwimmbecken / CONRAD e.U

1. Allgemeines: Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, die Bestandteil sämtlicher mit uns geschlossenen Verträge sind. Die vorliegenden Bedingungen erkennt der Käufer für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Die Ungültigkeit oder Unanwendbarkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit anderer Bestimmungen nicht. Nebenabreden, abweichend und ergänzende Vereinbarungen sowie Geschäftsbedingungen des Käufers bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung, andernfalls sie keine Wirksamkeit entfalten, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebote: Unsere Angebote und Ankündigungen sind freibleibend. Die in den Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten, Homepage oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, techn. Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen, Plegeanleitungen o. Ä. sind unverbindlich. An von uns gefertigten Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Plänen, Prototypen, Mustern, Modellen, Entwürfen und dergleichen, sowie deren rechnerischen Grundlagen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte und Irrtümer vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder verwertet, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich!

3. Preise: Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart ist ab Werk/Lager, und schließen Verpackungskosten, Fracht, Porto und Versicherung nicht ein. Verändern sich die für die Preisbildung maßgeblichen Faktoren, wie Löhne, Kosten für Material- und Betriebsstoffe sowie Rohstoffpreise, sind wir berechtigt diese entsprechend anzupassen. Bei Offerten ist es möglich ca. -Preise zu nennen, die sich dann tatsächlich ändern können, nach tatsächlichem Verbrauch und Aufwand. Alle Preise verstehen sich ohne Lieferung bzw. Zustellung! Preisänderungen vorbehalten!

4. Lieferzeiten und Termine: Die Lieferzeit beginnt am Tage der Klarstellung sämtlicher Einzelheiten und Eingang über alle Bedingungen des Auftrages bzw.nach Vereinbarung! Sie wird so bemessen, dass sie bei ungehindertem Abgang der Fabrikation mit Wahrscheinlichkeit eingehalten werden kann. Durch Rohstoffmangel, Stromsperren, Streik oder höhere Gewalt verursachte Betriebsstörungen, schlechtem Wetter etc., sowohl im eigenen Betrieb, wie in fremden Werken, von denen die Herstellung abhängig ist, befreien von der Einhaltung bestimmter vereinbarter Lieferfristen und berechtigt uns, vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art werden nicht akzeptiert und können nicht geltend gemacht werden

5. Zahlungen bei Auftragserteilung sind vereinbarte Anzahlungen der Auftragssumme für Auftragsarbeiten zu entrichten, Rest bei Fertigstellung/Lieferung ausnahmslos in bar bzw. Einzahlungsbestätigung (betrifft nicht den Online Shop und Direktlieferungen)! Erst nach Eingang der Anzahlung oder Vorauskasse wird der Auftrag von uns bearbeitet. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 14 % jährlich zu berechnen, hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Erhalten wir nach Vertragsabschluss Kenntnis von Umständen, die erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind oder bereits im Zeitpunkt des Abschlusses gegeben waren, uns aber weder bekannt waren noch bekannt sein mussten, aus denen sich eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers ergibt, die nach pflichtgemäßem, kaufmännischen Ermessen geeignet ist, unseren Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden, können wir die Bestellung einer geeigneten Sicherheit innerhalb angemessener Frist verlangen, oder aber die Erbringung unserer Leistungen von Vorleistungen (Vorauskasse) durch den Käufer abhängig machen. Kommt der Käufer unserem Verlangen nicht oder nicht rechtzeitig nach, so sind wir berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen Im Falle der wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers sind wir, wenn wir unsere Leistung bereits erbracht haben, berechtigt noch nicht fällige oder gestundete Forderungen sofort fällig zu stellen, oder geeignete Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Käufer kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistung verweigern, zurückhalten oder mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, dass die Gegenansprüche von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Auftragsrücktritt von Seiten des Auftraggebers von Lagerware entstehen keine Kosten für den Auftraggeber. Der Rücktritt eines Auftrages von Warenanfertigungen bzw. Maßanfertigungen bzw. Beschaffungswaren und Direktlieferungen von unseren Zulieferern ist ausdrücklich ausgeschlossen! Zahlungskonditionen : vereinbarte Anzahlung bei Auftragserteilung, Rest bei Lieferung-, Montage oder Abholung in Bar an den Lieferanten oder Monteur!

6. Versand und Gefahrübergang: Unabhängig von der Art des Versandes und wer dessen Kosten trägt, reist die Ware auf Gefahr des Käufers. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Käufers zu versichern. Verzögert sich die Versendung der Ware aus Gründen die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr auf den Käufer mit Erhalt der Anzeige der Versandbereitschaft über. Versandkosten sind wenn nicht ausdrücklich bei der Bestellung oder Auftragsannahme schriftlich fest gelegt , vom Käufer bzw. Auftraggeber jeweils ab Auslieferungslager bzw. Erzeugerwerk des jeweiligen Zulieferers ausnahmslos vom Käufer bzw. Auftraggeber zu bezahlen! Jede Warenlieferung ist vom Kunden sofort bei der Übernahme zu kontrollieren, spätere Reklamationen auch Vollständigkeit oder Unversehrtheit wird nicht akzeptiert, gegebenenfalls unbedingt dem Spediteur die fehlende oder beschädigte Ware sofort bei Übernahme melden und bestätigen lassen! Die Kosten von Warenrücksendung sind vom Käufer zu tragen!

7. Gewährleistung: Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht vor eigenen Prüfungen und Untersuchungen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Käufer verantwortlich. Bei Mängel die rechtzeitig lt. gesetzlicher Richtlinien gerügt worden sind, kann der Käufer nur Nachbesserung verlangen, ist die Mängelbeseitigung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, so können wir Sie ablehnen, und der Käufer kann nur verlangen, dass die Vergütung angemessen herabgesetzt wird, ist Nachbesserung nicht möglich, oder schlagen sie fehl, so kann der Käufer eine angemessene Vergütung bis max. 10 % des Warenwertes verlangen. Mit der Ersatzleistung kausal verbundene Zusatzkosten für den fachkundigen Aus-/ Einbau der Ware sind bei einem Kaufpreis der Ware unter € 500,00 mit 4 % und über € 500,00 mit 3 % des Kaufpreises der mangelhaften Ware beschränkt. Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir nicht, es sei denn, die ausdrückliche Zusicherung einer Eigenschaft wurde zur Absicherung gegen derartige Schäden erteilt. Bei Folienauslegungen bzw. Folienauskleidungen, haften wir in keiner Weise für entstehende Faltenbildungen. Bei Nichteinhaltung von  vorgegebenen Richtlinien, für die Wasserpflege entfällt im weiteren auch sämtlicher Garantieanspruch für die Haltbarkeit unserer Folien. Sämtliche Beanstandungen die auf Folienverlegung zutreffen, werden in keiner Weise akzeptiert, insbesondere Faltenbildung da es sich bei diesen Arbeiten um eine Freiverlegung bzw. Handarbeit handelt. Knitterfalten die durch das Werkseitige Zusammenlegen der Einhängefolien beim Einhängen vorhanden sind wird keine Haftung übernommen! Gewährleistung max. 12 Monate, Garantie lt. des jeweiligen Hersteller d. Produkte! Kosten der Warenrücksendung bei Gewährleistungsansprüchen sind vom Käufer zu tragen, vor der Rücksendung ist der Verkäufer zu informieren!! Bei Gewärleistungsansprüchen zu eingebauten Geräten oder Ware gilt diese auf das Gerät bzw. Ware, dadurch entstehende Serviceleistungen wie De-u. Montage bzw. Anfahrtspauschalen zu diesem Zwecke werden verrechnet da diese nicht Gegenstand dieser Gewährleistung sind

8. Eigentumsvorbehalt: Alle gelieferten, montierten oder sonst übergebenen Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Waren zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist

9. Gebrauchsanweisung: Soweit die Ware mit einer Gebrauchsanweisung geliefert wird, als Gebrauchsanweisung zählen Einbauanleitungen, anwendungsbezogene Richtlinien und Betriebsanleitungen-, sind diese genauestens zu beachten und bei Weitergabe, oder Einbau der Ware an, bzw. durch Dritte, diesen auszuhändigen und für deren genaue Beachtung zu sorgen. Alle Anleitungen werden nach besten Wissen und Gewissen bereitgestellt und sind unverbindlich, sie entbinden den Käufer aber nicht von eigenen Prüfungen auf Eignung! Bei Nichtbeachtung und Verstoß gegen die in diesem Punkt dem Käufer obliegende Verpflichtung entfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch und jeder weitergehende Schadenersatz

10. Eigenleistungen des Käufers: Bei Nichteinhaltung von mündlichen oder schriftlichen Vorgaben von Untergrundvorbereitung oder sonstigen, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Nacharbeiten zu verlangen und angelaufene Kosten wie: Wegzeit, Arbeitszeit und sonstige Zusatzkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Dadurch entstehende Terminverschiebungen sind vom Auftraggeber zu akzeptieren. Bei veränderter Ausführung von Baumaßnahmen oder sonstigem, hat der Auftraggeber sämtliche Mehrkosten zu tragen, die vom Auftragnehmer gesondert in Rechnung gestellt werden

11. Widerruf – Rücktritt 1. Rücktrittsrecht und Rücktrittsfrist: Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag. oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag auch als Werktag gezählt wird. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Frist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen bzw. Folienauskleidungen nach Maß welche bereits vor der Montage zugeschnitten werden, mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen, bei bereits begonnenen Arbeitsleistungen bzw. bestellter Fertigungsware ist ein Rücktritt ausgeschlossen! Der Rücktritt ist schriftlich per E-Mail unter office@austriapool.at zu richten an: AUSTRIA POOL / CONRAD e.U. Simmeringer Hauptstrasse 91/8, 1110 Wien Österreich. Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden und keine Lagerware sind, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder auf Kundenwunsch durch Sonderbestellung vom Produzenten geliefert werden. Sollte dennoch einem Rücktritt von uns zugestimmt werden, können Stornogebühren bis 100% des Auftragswertes festgesetzt und gegebenenfalls von bereits geleisteten Anzahlungen einbehalten oder begehrt werden.

12. Rücktrittsfolgen und Kostentragung: Macht der Verbraucher von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, sind die bereits empfangenen Leistungen innerhalb von 5 Werktagen zurückzustellen. Der Unternehmer hat die vom Verbraucher geleisteten Waren-Zahlungen Ohne Versand- bzw. Lieferkosten zu erstatten. Der Verbraucher hat die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen, wobei die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen ist. Die Ware ist in originalverpackten Zustand zu retournieren! Der Verbraucher hat nur die Kosten der Rücksendung zu bezahlen. Ende der Rücktrittsbelehrung.

13. Erfüllungsort ist der Hauptsitz des Auftragnehmers Fa. AUSTRIA POOL – CONRAD e.U., A-1110 Wien, Simmeringer Hauptstraße 91 Firmenbuch: Handelsgericht Wien FN 374226 h Conrad e.U

14. Schlussbestimmungen: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jeder Geschäfstverbindung oder Vertragsabschlusses und gelten durch die Unterschrift des Auftraggebers als angenommen und akzeptiert, sind geschlechtsneutral zu verstehen und die Verwenden der männlichen Form dient lediglich der besseren Lesbarkeit des Textes. Gerichtsstand ist der zuständige Ort für den Geschäftssitz des Auftragnehmers. Alle Verträge oder Aufträge welche von uns bestätigt oder angenommen werden unterliegen ausschließlich unseren Bedingungen, rechtlich anders lautende Verordnungen oder Gesetze der EU oder nationalen Institutionen werden nicht akzeptiert. Alle Geschäfte werden nur zu den in unseren Geschäftsbedingungen stehenden Punkten abgeschlossen, wenn der Käufer diese nicht vollinhaltlich akzeptiert ist von einer Auftragsvergabe abstand zu nehmen!

15. Salvatorische Klausel, – Sollte irgendeine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so werden hierdurch die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen und juristischen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Wir von AUSTRIA POOL informieren Sie über die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten und beraten Sie gerne ausführlich. 

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